#Schufa darf #Daten nach #DSGVO nur zeitlich begrenzt speichern
Wurde auch Zeit!!!
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Datenschutz: Schufa darf Daten nur zeitlich begrenzt speichern | Recht | Haufe
Die Schufa darf Daten eines Insolvenzschuldners nicht weiterverarbeiten, nachdem sie im öffentlichen Insolvenzbekanntmachungsportal entfernt wurden. Tut sie dies dennoch, steht den Betroffenen ein Anspruch auf Löschung zu.