#Schufa darf #Daten nach #DSGVO nur zeitlich begrenzt speichern

Wurde auch Zeit!!!

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Datenschutz: Schufa darf Daten nur zeitlich begrenzt speichern | Recht | Haufe

Die Schufa darf Daten eines Insolvenzschuldners nicht weiterverarbeiten, nachdem sie im öffentlichen Insolvenzbekanntmachungsportal entfernt wurden. Tut sie dies dennoch, steht den Betroffenen ein Anspruch auf Löschung zu.

Haufe Online Redaktion (Haufe)

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